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BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83 |
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- BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80
Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung …
Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
Erst wenn eine unwirtschaftliche Behandlungsweise feststeht, sind die Honoraranforderungen des Arztes nach pflichtgemäßem Ermessen zu AÜIZEÜ (BSGE 55, 110 : SozR 2200 % 368n RVO Nr. 27; Urteil vom 122. Mai 1984 6 RKa 21/82 veröffentlicht in KVRS A-6100/11, -,.In bezug auf die Prüfung der â- irtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassen- bzw Vertragsarztes hat der Senat schon immer auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Begründung der Verwaltungsentscheidung hingewiesen (BSGE 11, 102, 116; 55, 110).
- BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58
Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche …
Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
In bezug auf die Prüfung der â- irtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassen- bzw Vertragsarztes hat der Senat schon immer auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Begründung der Verwaltungsentscheidung hingewiesen (BSGE 11, 102, 116; 55, 110). - BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72
Arbeitssuchender iS des AFG § 47
Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein .richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, Verwaltung ob die die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSGE 38, 138, 143 ff SozR A1OO % A3 Nr. 9 mwN; Urteil des Senats vom 9. Juni 1982 :. - BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
Erst wenn eine unwirtschaftliche Behandlungsweise feststeht, sind die Honoraranforderungen des Arztes nach pflichtgemäßem Ermessen zu AÜIZEÜ (BSGE 55, 110 : SozR 2200 % 368n RVO Nr. 27; Urteil vom 122. Mai 1984 6 RKa 21/82 veröffentlicht in KVRS A-6100/11, -,. - BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
6 RKa 1/81 A-ö100/9).
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine …
Die Prüfgremien sind allerdings zu Ermittlungen von Amts wegen hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (vgl hierzu - betr in eigener Praxis oder verordneter physikalisch-medizinischer Leistungen - BSG vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - Juris RdNr 21 = USK 85190 S 1014 f;… vgl zB auch BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 51 S 277; Nr. 53 S 295 oben) .Dementsprechend erörtert der Senat den unterdurchschnittlichen Umfang der in eigener Praxis erbrachten physikalisch-medizinischen Leistungen erst unter dem Gesichtspunkt kompensierender Einsparungen (…vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S 325;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 23 RdNr 29 f; ebenso BSG vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - Juris RdNr 21 iVm 25 = USK 85190 S 1014 f iVm 1016 mit erst nachrangiger Berücksichtigung;… ebenso BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 43 S 238/239) .
Diese Mitwirkungspflicht ergibt sich daraus, dass dem Arzt ein Vergütungsanspruch nur dann zusteht, wenn er die Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbringen durfte; es ist daher seine Angelegenheit, die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und zu belegen, vor allem, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen will, die allein ihm bekannt sind oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (…BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 101; BSG Urteil vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - USK 85190 S 1015 f;… vgl auch BSGE 59, 211, 215 = SozR 2200 § 368n Nr. 40 S 133 und BSG SozR 2200 § 368n Nr. 57 S 198) .
Einwände, die der Arzt erst im gerichtlichen Verfahren vorbringt, obwohl es ihm oblegen hätte, diese schon den Prüfgremien gegenüber zu erheben, können unberücksichtigt bleiben, weil der Arzt nicht berechtigt ist, das Prüfverfahren zu unterlaufen und die den Prüfgremien vorbehaltene Prüfung in das gerichtliche Verfahren zu verlagern (…BSG SozR 2200 § 368n Nr. 57 S 197/198 - S 198 auch zu Hinweispflichten der Prüfgremien; vgl auch BSG Urteil vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - USK 85190 S 1015 f).
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 68/17 R
Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung einer …
Vor diesem Hintergrund ist der Senat in stRspr davon ausgegangen, dass der Arzt nicht berechtigt ist, das Prüfverfahren zu unterlaufen, indem er sich daran nicht beteiligt und erstmals im gerichtlichen Verfahren Einwendungen erhebt (…BSG Urteil vom 20.9.1988 - 6 RKa 22/87 - SozR 2200 § 368n Nr. 57 S 197 f = Juris RdNr 33; BSG Urteil vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - ArztR 1986, 45 = Juris RdNr 24) . - BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach § …
Danach sind die Prüfgremien zu Ermittlungen von Amts wegen hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (…vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 35 RdNr 17; aaO Nr. 34 RdNr 18 unter Bezugnahme auf BSG vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - Juris RdNr 21 = USK 85190 S 1014 f;… vgl zB auch BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 51 S 277; Nr. 53 S 295 oben).
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 18/11 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …
Die Prüfgremien sind allerdings zu Ermittlungen von Amts wegen hinsichtlich solcher Umstände verpflichtet, die typischerweise innerhalb der Fachgruppe unterschiedlich und daher augenfällig sind (vgl hierzu - betr in eigener Praxis oder verordneter physikalisch-medizinischer Leistungen - BSG vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - Juris RdNr 21 = USK 85190 S 1014 f;… vgl zB auch BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 51 S 277; Nr. 53 S 295 oben) .Dementsprechend erörtert der Senat den unterdurchschnittlichen Umfang der in eigener Praxis erbrachten physikalisch-medizinischen Leistungen erst unter dem Gesichtspunkt kompensierender Einsparungen (…vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S 325;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 23 RdNr 29 f; ebenso BSG vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - Juris RdNr 21 iVm 25 = USK 85190 S 1014 f iVm 1016 mit erst nachrangiger Berücksichtigung;… ebenso BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 43 S 238/239) .
- LSG Hessen, 19.12.2018 - L 4 KA 20/15
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, so kann eine darauf beruhende Unvollständigkeit der Sachaufklärung nicht den Prüfungsgremien angelastet werden (vgl. bereits BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 6 RKa 24/83 - juris); es handelt sich also im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung um besondere Mitwirkungsobliegenheiten, die dem Beurteilungsspielraum geschuldet sind. - SG Kiel, 23.05.2018 - S 13 KA 381/15
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Einzelleistungen nach Durchschnittswerten - …
Das statistische Vergleichsverfahren ist nicht nur praktikabel und damit für die Kassen- und Vertragsärzte in ihrer Gesamtheit kostensparend, es ist auch sachgerecht, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die Ärzte im allgemeinen nach den Regeln der ärztlichen Kunst verfahren und das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, so dass die Durchschnittswerte einer hinreichend großen Zahl vergleichbarer Ärzte Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise des geprüften Arztes zulassen (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 17/11 R, Rn 17 bei juris).Ihnen wird deshalb ein Beurteilungsspielraum zuerkannt, soweit eine genaue Feststellung praktisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83).
Im Falle eines Beurteilungsspielraums beschränkt sich die Kontrolle des Gerichts darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; Urteil vom 28. August 2013, B 6 KA 46/12 R, Rn 17 bei juris).
Der vom Verwaltungsakt Betroffene hat ein Recht darauf, dass alle beachtlichen Umstände und Gesichtspunkte berücksichtigt werden (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; ).
- SG Kiel, 20.06.2018 - S 13 KA 253/16
Vertragszahnärztliche Versorgung - Prüfung der Erbringung und Abrechnung …
Das statistische Vergleichsverfahren ist nicht nur praktikabel und damit für die Kassen- und Vertragsärzte in ihrer Gesamtheit kostensparend, es ist auch sachgerecht, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die Ärzte im allgemeinen nach den Regeln der ärztlichen Kunst verfahren und das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, so dass die Durchschnittswerte einer hinreichend großen Zahl vergleichbarer Ärzte Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise des geprüften Arztes zulassen (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; Urteil vom 16. Juli 2003, Az. B 6 KA 45/02 R, Rn 17 "Regelprüfmethode"; Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 17/11 R, Rn 17 bei juris).Ihnen wird deshalb ein Beurteilungsspielraum zuerkannt, soweit eine genaue Feststellung praktisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83).
Im Falle eines Beurteilungsspielraums - hier zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unwirtschaftlichkeit - beschränkt sich die Kontrolle des Gerichts darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; Urteil vom 28. August 2013, B 6 KA 46/12 R, Rn 17 bei juris).
Der vom Verwaltungsakt Betroffene hat ein Recht darauf, dass alle beachtlichen Umstände und Gesichtspunkte berücksichtigt werden (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83).
- SG Kiel, 06.02.2019 - S 2 KA 257/16
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung nach …
Das statistische Vergleichsverfahren ist nicht nur praktikabel und damit für die Kassen- und Vertragsärzte in ihrer Gesamtheit kostensparend, es ist auch sachgerecht, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die Ärzte im allgemeinen nach den Regeln der ärztlichen Kunst verfahren und das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, so dass die Durchschnittswerte einer hinreichend großen Zahl vergleichbarer Ärzte Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise des geprüften Arztes zulassen (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; Urteil vom 16. Juli 2003, Az. B 6 KA 45/02 R, Rn 17 "Regelprüfmethode"; Urteil vom 21. März 2012, B 6 KA 17/11 R, Rn 17 bei juris).Ihnen wird deshalb ein Beurteilungsspielraum zuerkannt, soweit eine genaue Feststellung praktisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83).
Im Falle eines Beurteilungsspielraums - hier zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unwirtschaftlichkeit - beschränkt sich die Kontrolle des Gerichts darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83; Urteil vom 28. August 2013, B 6 KA 46/12 R, Rn 17 bei juris).
Der vom Verwaltungsakt Betroffene hat ein Recht darauf, dass alle beachtlichen Umstände und Gesichtspunkte berücksichtigt werden (siehe BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, 6 RKa 24/83).
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - L 5 KA 15/21
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnung von in das …
Ihnen werde deshalb ein Beurteilungsspielraum zuerkannt, soweit eine genaue Feststellung praktisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sei (Hinweis auf BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83).Im Falle eines Beurteilungsspielraums beschränkte sich die Kontrolle des Gerichts darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liege, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten habe und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet habe, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar sei (Hinweis auf BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83; 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R, Rn 17).
- LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - L 4 KA 5/22
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine wiederkehrende …
Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich deshalb auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr; vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 6 RKa 24/83 - juris).Es würde auch Treu und Glauben widersprechen, wenn der Vertragsarzt im eigentlichen Prüfverfahren Gegebenheiten unerwähnt lässt, die auf eine Praxisbesonderheit hindeuten könnten, um sodann vor Gericht zu rügen, der Bescheid des Beschwerdeausschusses sei fehlerhaft, weil er diese Umstände nicht gewürdigt habe (so bereits BSG, Urteil vom 8. Mai 1985, aaO).
- LSG Hessen, 20.03.2013 - L 4 KA 60/10
Vertrags(zahn)ärztliche Vergütung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische …
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 78/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …
- SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18
Vertragsarztrecht
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 744/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 557/14
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15
Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung; …
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 578/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 594/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2014 - L 5 KA 745/14
- BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B
Honorarkürzung im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15
Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung …
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
- LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 29/11
Neubescheidung einer ärztlichen Honorarabrechnung
- SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 127/18
Vertragsarztrecht
- BSG, 14.08.2012 - B 6 KA 10/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verschulden des Prozessbevollmächtigten selbst …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 147/16
- BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 22/87
Entscheidungsgrundlage - Prüfinstanz - Aussageverweigerung eines Kassenarztes - …
- SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 201/18
Vertragsarztrecht
- LSG Hessen, 13.06.2016 - L 4 KA 27/14
Abrechnung von Konsultationen zur Unzeit
- LSG Schleswig-Holstein, 08.12.2015 - L 4 KA 44/13
Vertragsärztliche Versorgung - Antrag auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der …
- SG Marburg, 18.11.2015 - S 12 KA 275/14
Vertragsarztrecht
- SG Marburg, 19.03.2014 - S 12 KA 536/13
Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise im Bereich der Nr. 01100 …
- LSG Hessen, 23.05.2007 - L 4 KA 31/06
Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand elektronischer Verordnungsdaten - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
- SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 228/13
Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - MKG-Chirurg - konservierend …
- SG Marburg, 15.05.2013 - S 12 KA 255/13
Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - statistische …
- BSG, 22.01.2009 - B 6 KA 52/08 B
- LSG Schleswig-Holstein, 10.03.2020 - L 4 KA 53/18
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zahnärztlicher Leistungen durch die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 40/14
- SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 57/17
- BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 24/86
Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 30/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 11 KA 90/99
Festsetzung von Heilmittelregressen durch den Prüfungsausschuss der Ärzte und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 26/14
- SG Hannover, 08.08.2012 - S 78 KA 383/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
- BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Offensichtliches Mißverhältnis im Einzelfall - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2009 - L 3 KA 30/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2009 - L 3 KA 84/05
Ausführung; Begründung; Behandlungsweise; Darlegung; Durchschnittswert; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 11 KA 48/99
Wirtschaftlichkeitsprüfung des Honorars einer Lungenärztin für …
- SG Marburg, 13.04.2016 - S 12 KA 474/15
Vertragsarztrecht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 44/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 51/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 3 KA 49/17
- LSG Hessen, 26.10.1988 - L 7 Ka 1376/87
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 45/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 43/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 33/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2017 - L 3 KA 69/14
- SG Marburg, 14.09.2016 - S 12 KA 534/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 3 KA 4/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 KA 2/19
- BSG, 18.02.1988 - 6 BKa 45/87
- BSG, 16.12.1987 - 6 BKa 44/87